Snowden darf nicht rein – oder: Die Bundesregierung hebelt die Verfassung aus
Die Bundesregierung verweigert dem Bundestag offenbar aus Gründen des „Staatswohls“, Edward Snowden als Zeugen nach Deutschland einzuladen. Das hinterlässt jeden einigermaßen fassungslos, der die ersten 20 Artikel des Grundgesetzes mal gelesen hat und sich wenigstens rudimentär daran erinnert. Die Begründung, die Beziehungen zu den USA seien für Deutschland zu wichtig, kann wohl kaum die komplette Überwachung der digitalen Kommunikation durch die Geheimdienste aufwiegen. Wir erinnern uns: Der EuGH hat gerade erst die Vorratsdatenspeicherung für unzulässig erklärt, weil der Eingriff in die Grundrechte der Bürger in Europa zu groß ist. Man merke: Bei Vorratsdaten ging es „nur“ um Metadaten, bei dem, was durch die Geheimdienste erfasst wird, um die Inhalte und die Verbindungsdaten der Kommunikation. Man stellt sich also die Frage, ob es noch andere Gründe für diese Haltung gibt? Es lässt sich wenigstens vermuten, dass die deutschen Geheimdienste in die Aktionen von NSA und GCHQ stärker involviert sind als bisher angenommen und diese Daten nutzen. Soll das vertuscht werden? Bereits die Vorgängerregierung hat sich ja nicht sonderlich durch Aufklärungswillen hervorgetan. Nur wenn es um das eigene Handy, sprich Merkel, geht, erinnert sich die CDU an die Grundrechte. Sonst scheint sie von deren Existenz immer aufs Neue nur vor dem Bundesverfassungsgericht oder dem EuGH zu erfahren.
Das erschreckende am Fall Snowden ist, dass die Politik der deutschen Regierung die Grundrechte der Menschen ignoriert oder gar aushöhlt. Dies zeigt sich im Fall Snowden, hat sich bei den Geheimdiensten bereits bei der NSU gezeigt, geht weiter bei den sozialen Grundrechten, wo die Menschenwürde durch Sanktionen des Existenzminimums mit Füßen getreten wird – und laut ersten Entwürfen der Regierung offenbar noch weiter verschärft werden soll. Wir sehen diese Tendenz auch bei der Überwachung von Arbeitslosen, bei der Bankenrettung, wo die soziale Verantwortung des Eigentums komplett ignoriert wurde, oder gar bei der Versorgung von Pflegebedürftigen, die ja nun auch vor dem Bundesverfassungsgericht landet. Das Land braucht Reformen, ja. Aber diese sollten sich an den Grundrechten, an den Menschen und ihren Bedürfnissen ausrichten.
Hierzu auch ein Kommentar von Heribert Prantl in der Süddeutschen.