Wenn der Verfassungsschutz die Verfassung schützen würde…
…wäre die Bankenkrise vielleicht gar nicht aufgetreten. Wie Jakob Augstein in einem bemerkenswerten Kommentar http://www.spiegel.de/politik/deutschland/0,1518,811506,00.html herausstreicht, hat sich die politische Realität in den letzten 30 Jahren vom Grundgesetz abgewandt. Es stellt sich die Frage, warum der Verfassungsschutz seinen Namen trägt? Tarnung? Die Innenminister haben es in den letzten Jahrzehnten jedenfalls unterlassen, die radikale Umverteilung des Reichtums von unten nach oben zu verhindern. Wenn man die Verfassung zum Maßstab nimmt, müsste die gegenwärtige Regierung, und insbesondere die FDP, vom Verfassungsschutz beobachtet werden.
Stattdessen werden „linke“ Ideen, die in Teilen lediglich die geltende Verfassung zitieren, als suspekt und gefährlich überwacht. Man muss kein Freund der betroffenen Abgeordneten sein, wenn man zum Schluss kommt, dass die entsprechenden Ressourcen bei der Verfolgung einer mordend durchs Lande ziehenden Gruppe von Neonazis besser verwandt worden wären. Hätte man das Grundgesetz ernst genommen, hätten wir heute einen Mindestlohn, eine Finanztransaktionssteuer – und gewisse Finanzprodukte wären nie zugelassen worden. Doch wann hat sich der Verfassungsschutz je um die Aushebelung von Verfassungsgrundsätzen durch die amtierende Regierung gekümmert?
Nein, das Amt für Verfassungsschutz gehört abgeschafft. Es verteidigt nicht die Verfassung, sondern sichert die menschenrechtswidrige Ausbeutung von Arbeitnehmern und Arbeitnehmerinnen im Niedriglohnsektor, es sichert Gewinnmaximierung und die Entdemokratisierung des öffentlichen Diskurses. Kurz: es ist verfassungsfeindlich.